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13.06.2024

Behördliche Ermittlungen nach ASP-Feststellung in Mecklenburg-Vorpommern

In einem Schweinemastbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist am 5. Juni 2024 die Afrikanische Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt worden. In der Folge ergaben epidemiologische Ermittlungen, dass acht Tage zuvor aus dem von der ASP betroffenen Bestand Tiere geschlachtet wurden und danach unter anderem die Fleischerei Dülfer in Neuruppin beliefert wurde.

Für den Zeitraum der Ermittlungen zum genauen Verbleib des Fleisches wurde vom Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin ein sofortiger Produktions- und Verkaufsstopp für die Fleischerei Dülfer angeordnet. Der Verbleib der betreffenden Fleischlieferung konnte durch den Betrieb vollständig nachgewiesen werden. Die unschädliche Beseitigung erfolgte unter Aufsicht der Amtstierärztin. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden sowohl der Produktions- als auch der Verkaufsstopp für die Fleischerei Dülfer sofort aufgehoben.

Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft betont ausdrücklich, dass in diesem Zusammenhang keinerlei Verschulden der Fleischerei Dülfer vorliegt. Die behördlich umgehend eingeleiteten Maßnahmen waren aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung alternativlos und zwingend notwendig, um die mögliche Gefahr einer Verbreitung des ASP-Erregers zu reduzieren.

Eine Gefahr für die menschliche Gesundheit bestand zu keinem Zeitpunkt. Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

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