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13.06.2024

Aktueller Sachstand zur Übertragung der Trägerschaft des Kurt Tucholsky Literaturmuseums

Am heutigen Donnerstag,13. Juni 2024, ist beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein vom Bürgermeister der Stadt Rheinsberg übersandter Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Trägerschaft des Kurt Tucholsky Literaturmuseums an den Landkreis in der Virchowstraße 14-16 in Neuruppin eingegangen.

Die übersandte, nicht durch den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg unterzeichnete Fassung der genannten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, entspricht nicht der Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg vom 13. Mai 2024 dem Landkreis als Angebot durch den Bürgermeister vorgelegt werden sollte und die vom Kreistag Ostprignitz-Ruppin einstimmig mit einer Bindungsfrist bis zum 7. Juni 2024, 12.00 Uhr, angenommen wurde. Bis zum Ablauf der Frist sollten drei durch die Stadt Rheinsberg unterzeichnete Ausfertigungen an den Landkreis zurückgesandt werden. Dies ist nicht geschehen.

Stattdessen liegt dem Landkreis nun eine durch den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg veränderte Fassung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor. Der Bürgermeister führt hierzu wörtlich aus: „In der Anlage übersende ich Ihnen den Übertragungsvertrag zu. Die entsprechenden Änderungen, die durch die Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg am 6. Juni 2024 beschlossen worden sind, habe ich vorgenommen.“

Hierzu ist festzustellen, dass am 6. Juni 2024 auf der durch den Bürgermeister der Stadt Rheinsberg initiierten Sondersitzung mit der Ablehnung der Beschlussvorlage des Bürgermeisters keine Änderungen durch die Stadtverordneten beschlossen worden sind. Die Abstimmung ging mit 9 zu 9 aus und die eingebrachte Beschlussvorlage gilt damit – gemäß der Brandenburgischen Kommunalverfassung – als abgelehnt. Somit gibt es weiterhin einen gültigen und nicht beanstandeten Beschluss vom 13. Mai 2024, der einstimmig durch die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (einschließlich des Bürgermeisters) gefasst und als Angebot der Stadt Rheinsberg einstimmig vom Kreistag Ostprignitz-Ruppin angenommen wurde. Gemäß des Beschlusses des Kreistages ist davon auszugehen, dass der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung nicht nur nicht abschließen will, sondern darüber hinaus der am 13. Mai 2024 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg nicht durch den Bürgermeister zur Umsetzung kommt.

Weiterhin ist festzustellen, dass weder die Frist eingehalten noch die durch den Landkreis übermittelten drei Ausfertigungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die der Beschlusslage der Stadt Rheinsberg vom 13. Mai 2024 entsprach, unterschrieben zurückgesandt wurden. Somit ist keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zustande gekommen. Um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und beispielsweise einem Landkreis zu schließen, bedarf es einer Zustimmung der politischen Gremien (Stadtverordnetenversammlung und Kreistag). Eine Zustimmung des Kreistages zu einer veränderten Fassung liegt nicht vor. Der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hält sich an die Beschlusslage des höchsten Gremiums des Landkreises und wird die übersandte und geänderte Fassung nicht unterschreiben.

Die Kreistagsabgeordneten des Kreistages Ostprignitz-Ruppin wurden entsprechend informiert.

Beschlussergebnis zur Beschlussvorlage Nr. BV-0550/24 (öffentlich):Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Rheinsberg und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zur Übernahme des Kurt-Tucholsky-Museums / Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg am 6. Juni 2024

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