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05.06.2024

Informationen zur Befahrung des Rheinsberger Rhins

Ab dem 15. Juni 2024 darf der Rheinsberger Rhin auf der Grundlage der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin und Hellberge“ wieder mit Muskelkraft betriebenen Einer- und Zweier-Kajaks befahren werden, sofern dies der Wasserstand zulässt. Für die neue Saison gelten auch neue Regelungen, auf die im Folgenden hingewiesen wird. 

Zu beachten ist, dass nach dem Auslaufen der Allgemeinverfügung mit Ende der Saison 2023 nunmehr die Befahrung des Rheinsberger Rhins in diesem Jahr ohne Befahrungsschein möglich ist und demzufolge auch kein Buchungsportal mehr existiert. In der vergangenen Saison musste jede Person, die den Rheinsberger Rhin befahren wollte, sich über das Buchungsportal selbständig anmelden, um einen Befahrungsschein zu bekommen. Dies ist in diesem Jahr nun nicht mehr notwendig. Vielmehr kann man sich direkt bei den ortsansässigen Bootsverleihern, die auf Antrag eine Zulassung vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhalten haben, Kajaks ausleihen bzw. entsprechende Paddeltouren buchen. Ein gesonderter Befahrungsschein ist dafür nicht erforderlich.

Eine Begrenzung der Bootszahlen zum Schutz des ökologisch sensiblen Fließgewässers im Naturschutzgebiet „Rheinsberger Rhin“ wird dennoch weiterhin gewährleistet, da den Verleihbetrieben, die eine Zulassung erhalten haben, jeweils nur ein festgelegtes Tageskontingent zur Verfügung steht. Für nicht zugelassene Verleihunternehmen ist das Befahren des Rheinsberger Rhins verboten. Unabhängig davon ist für Jedermann im Rahmen des Gemeingebrauchs ein Befahren mit dem privateigenen Kajak zulässig.

Grundsätzliche Voraussetzung für die Befahrung des Rheinsberger Rhins ab dem 15. Juni ist wie schon in der Vergangenheit ein Pegelstand von mindestens 65 Zentimetern am Unterpegel des Wehres an der Rheinsberger Obermühle. Ein Pegeltelefon informiert per Ansagetext zeitnah über den Pegelstand in Rheinsberg und eine mögliche Sperrung des Rhins. Diese Informationen sind über die Telefonnummer 033082 / 407 16 abrufbar.

Verordnung über das Naturschutzgebiet “Rheinsberger Rhin und Hellberge“

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