Jagdschein beantragen oder verlängern
Leistungsbeschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss einen gültigen Jagdschein besitzen. Wer einen Jagdschein beantragt, muss die Jäger:innenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Für die Jäger:innenprüfung ist der Landesjagdverband Brandenburg zuständig. Der Jagdschein selbst wird durch den Landkreis erteilt. Er muss regelmäßig erneuert werden. Für einen Folgeantrag ist der alte Jagdschein vorzulegen. Der Jagdschein wird ausgestellt als Jahresjagdschein für ein, zwei oder drei Jahre, als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage und als Falknerjagdschein (für die Jagd mit Tieren ohne Einsatz von Waffen).
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine erfolgreich abgelegte Jäger:innenprüfung oder ein bereits gültiger Jagdschein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
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Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)
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bei Ersterteilung Vorlage des Zeugnisses der Jäger:innenprüfung im Original oder als beglaubigte Kopie
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bei Verlängerung Vorlage des letzten/aktuellen Jagdscheins
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Versicherungsnachweis für die Dauer des beantragten Jagdscheins
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für die Eintragung von Flächen in den Jagdschein ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (beispielsweise Pachtvertrag oder entgeltlicher Begehungsschein)
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Jagderlaubnisschein (Begehungsschein für die Ausgabe durch den/die Jagdausübungsberechtigte:n)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Welche Gebühren fallen an?
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Jahresjagdschein 89,00 Euro (davon 25,00 Euro Jagdabgabe)
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Zweijahresjagdschein 129,00 Euro (davon 50,00 Euro Jagdabgabe)
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Dreijahresjagdschein 169,00 Euro (davon 75,00 Euro Jagdabgabe)
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Tagesjagdschein 54,00 Euro (davon 5,00 Euro Jagdabgabe)
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für Zweitschriften vom Jagdschein beziehungsweise vom Prüfungszeugnis 64,00 Euro
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für eine außerhalb der Jagdscheinverlängerung erfolgte Eintragung von Jagdflächen in den Jagdschein 15,00 Euro
Die Einnahmen aus der Jagdabgabe werden für die Förderung des Jagdwesens direkt und in vollem Umfang an das Land Brandenburg abgeführt.
Was sollte ich noch wissen?
Die untere Jagdbehörde ist verantwortlich für die Erstellung von Abschussplänen, überwacht die Jagdstatistik und sie überprüft in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig die Zuverlässigkeit der Jagdscheininhaber:innen.