Anmeldung zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung
Nr. 53Leistungsbeschreibung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, ist gesetzlich dazu verpflichtet sich dafür eine Heilpraktikererlaubnis ausstellen zu lassen.
Die Erteilung dieser Erlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Vorbedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärter*innen ist das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam zuständig. Der Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ist jedoch beim für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt im Land Brandenburg zu stellen. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist der Antrag bei der Medizinalaufsicht des Gesundheitsamtes zu stellen.
Beantragt werden kann:
- die allgemeine Heilpraktikererlaubnis,
- die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis,
- die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen
- die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
- Nach bestandener Überprüfung wird vom Gesundheitsamt des Landkreises die Berufserlaubnis erteilt.
Terminfristen
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:
- am dritten Mittwoch im März
(Anmeldungszeitraum vom 01. Dezember bis 31. Dezember des Vorjahres) - am zweiten Mittwoch im Oktober
(Anmeldungszeitraum vom 01. Juli bis 31. Juli des laufenden Jahres)
Um die Fristen einzuhalten, sollten die Antragsunterlagen im Gesundheitsamt in Neuruppin bis zur Monatsmitte des Anmeldezeitraumes eingehen und die Anmeldegebühr beim Gesundheitsamt Potsdam bis zum Monatsende!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung,
- tabellarischer Lebenslauf,
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung),
- schriftliche Erklärung, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- ärztliche Bescheinigung wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte die für die Berufsausübung als Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt (nicht älter als einen Monat vor Antragsstellung),
- schriftlicher Nachweis, dass die antragstellende Person mindestens die Volksschule (d.h. die achte Schulklasse) abgeschlossen hat.
Welche Gebühren fallen an?
Siehe unter Dokumente "Flyer- Heilpraktikerüberprüfung"
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Akteneinsicht nehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung. Die Möglichkeit der Akteneinsicht endet mit dem Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes).